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Recht und Institutionen, Arbeitsrecht: Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, 0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, 2 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (im Folgenden: EFZG) stellt die erste einheitliche Regelung der Entgeltfortzahlung in der Geschichte des deutschen Arbeitsrechts dar.
Am 24.06.1993 wurde dem Bundestag ein erster Entwurf des EFZG durch die CDU/CSU & FDP Fraktion vorgelegt.
Nachdem es mehrere Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss durchlief und dort am 21.04.1994 eine Mehrheit erfuhr, waren nun auch die Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat gesichert. Am 01.06.1994 trat es schließlich in Kraft.
Zweck der Einführung des EFZG war es, die Ungleichbehandlungen verschiedener Arbeitnehmergruppen in den alten Bundesländern zu beseitigen und die Rechtslage in den alten und den neuen Bundesländern zu Vereinheitlichen, sowie sie übersichtlicher und praktikabler zu gestalten.
Das EFZG brachte gegenüber der vorherigen Rechtslage folgende bedeutsame Änderungen:1
- Die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Arbeitnehmer entfiel,
- Die Möglichkeit, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer von der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auszunehmen, wurde beseitigt,
- Die Anzeige- und Nachweispflichten wurden für alle Arbeitnehmer vereinheitlicht.
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