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Recht und Tabu
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Tabu und Recht repräsentieren diametral gegenläufige, einander widersprechende Lebenswelten: Tabu steht für archaische Denkstrukturen, irrationale und tribale Verhaltensweisen, Recht hingegen für rationale Gestaltung der Welt aus dem Geiste aufgeklärter Vernunft.
Der Geist der Rationalität, der die Moderne durchwaltet, steht Erscheinungen irrationaler Provenienz verständnislos, sprachlos und feindlich gegenüber: er misstraut dem Spiel, wehrt dem Zufall und verachtet den Humor. Auch das Tabu gilt rationalem Geist als Ausfluss noch zu überwindender Restbestände der Irrationalität in der modernen Gesellschaft, ist jedem Aufklärer ein fortwährendes Skandalon, darf im rationalen Rechtsstaat nicht "im Recht" sein.
Doch das Vertrauen in eine rationale Gestaltung der Welt ist tief verunsichert, der naive Vernunftoptimismus der Aufklärung verflogen. Rationalität muß reflexiv werden, die irrationalen Faktoren des Lebens anerkennen, ihre Versuchungen und Gefahren erkennen, die Grenzen der Rationalität bestimmen und daraus rational Konsequenzen ziehen. Die Frage nach dem Verhältnis von Recht und Tabu, die in diesem Band aus verschiedener Perspektive beleuchtet wird, zielt auf Funktion wie Inhalt des Tabus im Recht und zeigt die identitätsstiftende Notwendigkeit und rationalitätskompensatorische Funktion der Tabus auf. Das Tabu markiert die Grenze der Rationalität, hindert den Totalitätsanspruch des Rationalismus und ermöglicht gerade dadurch Rationalität.
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