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Rechte, Pflichten und Haftung des Drittschuldners in der Forderungsexekution

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Inhaltsangabe:Zusammenfassung: In diesem Werk geht es einfach gesagt um die Lohnpfändung mit all den dazugehörigen Problemen. Der Arbeitgeber als Drittschuldner fungiert als gerichtliches Vollzugsorgan und muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Gehalt seines Arbeitnehmers pfänden. Dabei muss er auf die ordnungsgemäß ausgefüllte Drittschuldnererklärung achten, das ihm auferlegte Zahlungsverbot einhalten, die Exekutionsbeschlüsse evident halten, die Rangordnung beachten, den pfändbaren Bezugsteil errechnen, verschiedene Beschlüsse gesetzeskonform vollziehen und den pfändbaren Bezugsteil an die Gläubiger verteilen. Zudem muss der Arbeitgeber auch wissen, wie er einzelne Bezugsbestandteile, wie z.B. die Abfertigung oder die Eintreibung von Vorschüssen richtig handhabt. Ebenso soll er seine Rechte rechtzeitig wahrnehmen und in einem Zweifelsfalle einen Hinterlegungsantrag bei Gericht stellen. Wann der Drittschuldner z.B. einen Hinterlegungsantrag stellen oder einen Feststellungsbeschluss beantragen kann und wie er sich rechtlich gegenüber weiteren Gläubigern sowie Dritten absichert ¿ das alles und noch viel mehr erläutere ich in meiner Diplomarbeit. Einige praktische Beispielsfälle sollen helfen, die vielen rechtlichen Normen besser zu verstehen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: ABKÜRZUNGS- UND ZITIERWEISE8 I.Einleitung10 II.Rechte, Pflichten und die Haftung des Drittschuldners im Verfahren11 A.Verfahren in der Forderungsexekution11 1.Vereinfachtes Bewilligungsverfahren11 2.Das Zahlungsverbot12 3.Rechtsmittel gegen das Zahlungsverbot14 B.Zustellprobleme16 1.Die richtige Bezeichnung des Drittschuldners16 2.Zustellung zu eigenen Handen16 3.Abwesenheit des Drittschuldners17 4.Zustellung an den unrichtigen Drittschuldner17 5.Fälle der Namensgleichheit des Verpflichteten18 C.Die Pflicht zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung19 1.Inhalt der Drittschuldnererklärung20 2.Kostenersatz für die Drittschuldnererklärung24 3.Haftungsfragen bei der Drittschuldnererklärung26 D.Die Pflicht zur Verständigung vom Bezugsende29 1.Die frühere Rechtslage29 2.Die geltende Rechtslage29 E.Die Rangordnung32 1.Zusammentreffen zweier Forderungsexekutionen am selben Tag33 2.Zusammentreffen einer Forderungsexekution mit einer Zession33 3.Zusammentreffen mit einer Sicherungszession34 4.Zusammentreffen mit einer Inkassozession35 5.Zusammentreffen mit einer vertraglichen Verpfändung35 6.Zusammentreffen mit einer abgabenbehördlichen [...]
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

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96,00 CHF

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