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Rechtliche Aspekte von Innovations-, Qualitäts- und Risikomanagementsystemen am Beispiel der deutschen Automobilzulieferindustrie
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Inhaltsangabe:Problemstellung:
Deutsche Unternehmer sehen sich einem immer härter werdenden globalen Wettbewerb um Absatzmärkte und Kunden ausgesetzt.
Durch das Ausnutzen weiterhin vorhandener Imagevorteile deutscher Produkte im Ausland und das Streben nach vermarktungsfähigen Innovationen versucht man, relativ hohe Arbeitskosten und sich erschöpfende Kostensenkungspotentiale auszugleichen.
Der Unternehmer, der sich innerhalb eines ¿magischen Dreiecks¿ aus Kosten, Qualität und Termin bewegen muss, sucht nach neuen Märkten und neuen Produkten.
Dabei kann er sein Ziel, innovativ und gleichzeitig rentabel zu sein, auch schon mal verfehlen.
Dies zeigt sich etwa beim Blick auf das deutsche ¿Toll-Collect-Desaster¿, bei dem ein Konsortium aus renommierten Unternehmen es vorzog, für Deutschland ein eigenes nationales Autobahnmautsystem zu entwickeln, anstatt auf ein bewährtes Mautsystem aus einem angrenzenden Nachbarland zurückzugreifen.
Aber auch die steigende Zahl von Kraftfahrzeugrückrufen in der Automobilbranche, deren Ursachen sowohl in einem verstärkten Einsatz innovativer Techniken als auch in immer kürzeren Erprobungsphasen vor der Markteinführung zu suchen sind, führt zu Imageverlusten und Zusatzkosten in beträchtlicher Höhe.
Solche Zusatzkosten, worin vor allem drohende Vertragsstrafen und mögliche Schadenersatzforderungen zu sehen sind, lassen deutlich werden, dass neben betriebswirtschaftlichem und technischem Know-how auch fundiertes juristisches Wissen unerlässlich ist, um Risiken aus unternehmerischem Handeln beurteilen und möglichst auch beeinflussen zu können.
Risiken unternehmerischen Handelns sollten möglichst frühzeitig erkennbar sein, um sie einschätzen bzw. auch umgehen zu können.
Die Shareholder, also die Unternehmenseigner, fordern daher, dass Chancen und Risiken durch die Entscheidungsträger benannt und in ein ausgewogenes rentables Verhältnis gebracht werden können. Hinzu kommt, dass sich Banken einer neuen Eigenkapitalrichtlinie ausgesetzt sehen, die sie zwingt, alle ausgegebenen Kredite mit einem nach individuellem Rückzahlungsrisiko bemessenen Satz mit Eigenkapital zu hinterlegen. Für die Banken bedeutet dies, dass pauschale Regelungen für eigene interne Sicherheitsmassnahmen (Risikomanagementsystem) nicht mehr ausreichen. Stattdessen haben sie nunmehr verstärkt individuelle Kreditrisikorücklagen (in Form von zu hinterlegendem Eigenkapital) zu bilden, die in Abhängigkeit von der Bonität des Kunden stehen.
Als Folge [...]
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