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- Rechtliche Elternschaft lesbischer Eltern. Die Anpassung des Abstammungsrechts als nächster Schritt zur Gleichstellung von "Regenbogenfamilien"?
Rechtliche Elternschaft lesbischer Eltern. Die Anpassung des Abstammungsrechts als nächster Schritt zur Gleichstellung von "Regenbogenfamilien"?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1, 7, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Projektarbeit wird untersucht, ob das Abstammungsrecht des BGB gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder diskriminiert und welche Reformansätze es bereits gibt.
Das BGB regelt im Abschnitt ¿Abstammung¿, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sein können. Demnach ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat und Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war, der die Vaterschaft anerkannt hat, oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Lediglich bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft wird in den meisten Fällen ein Abstammungsgutachten (¿Vaterschaftstest¿) zu Rate gezogen, bei dem die genetische Abstammung des Kindes vom Vater festgestellt wird. Obwohl der Abschnitt im BGB die Überschrift ¿Abstammung¿ trägt, scheint demnach nicht die genetische Abstammung eines Kindes Hauptkriterium für die Zuordnung zu seinen Eltern zu sein. Vielmehr steht der Wille oder das ¿In-Kauf-nehmen¿ der Entstehung eines Kindes im Vordergrund. Denkt man nun an gleichgeschlechtliche und insbesondere lesbische Paare, die mit Hilfe einer Samenspende die Entstehung eines Kindes begründen, stellt sich unweigerlich die Frage, ob für diese Konstellation nicht ebenfalls die gleichen Rechtsvorschriften Anwendung finden sollten.
Dabei geht es nicht darum, gleichgeschlechtlichen Paaren zu ¿gestatten¿, gemeinsam ein Kind zu bekommen. Die Debatte darüber, ob es gleichgeschlechtlichen Paaren überhaupt erlaubt werden sollte, Eltern zu werden, ist bereits abgeschlossen. Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (¿Ehe für alle¿), das am 20.07.2017 in Kraft trat, ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Die Anpassung des Abstammungsrechts wäre daher der nächste logische Schritt in Richtung der Gleichstellung von sogenannten Regenbogenfamilien.
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