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Rechtliche Entwicklungszusammenarbeit im Zeitalter der Globalisierung
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Die bisherige Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich vorrangig auf Einzelprojektförderung auf der Grundlage eines regional oder strukturell begrenzten Ansatzes. Die Alternative besteht in einer Entwicklungszusammenarbeit, die direkt an den Strukturen ansetzt. Ein wesentlicher Strukturfaktor gesellschaftlicher und staatlicher Ordnungen ist das Recht. Vor diesem Hintergrund entwickelt der Autor Bausteine einer übergreifenden Konzeption einer Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechts. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Theorien und Konzeptionen in diesem Bereich immer nur länderspezifisch ausfallen können. Eine Beispielstudie zur kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und El Salvador zeigt konkrete Ansatzpunkte länderspezifischer rechtlicher Entwicklungszusammenarbeit auf.
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