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Rechtsfragen der Haftung im Zusammenhang mit dem elektronischen Identitätsnachweis
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Der neue Personalausweis ermöglicht mit seiner eID-Funktion erstmals einen elektronischen Identitätsnachweis, womit sich der Ausweisinhaber bei verschiedensten Diensten im Internet authentisieren kann. Doch beim Einsatz des elektronischen Identitätsnachweises können aus ganz unterschiedlichen Gründen Schäden bei den beteiligten Personen entstehen. Diese Schadensursachen lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: das Fehlschlagen des Identitätsnachweises und den Missbrauch des Identitätsnachweises.
Das Fehlschlagen des Identitätsnachweises liegt vor, wenn die Authentisierung trotz ordnungsgemäßer Bedienung nicht gelingt und somit eine Handlung des Ausweisinhabers verzögert oder ausgeschlossen wird. Von einem Missbrauch spricht man, wenn ein Dritter den elektronischen Identitätsnachweis unter der Identität des Ausweisinhabers verwendet.
Der Autor untersucht, wer für das Fehlschlagen bzw. den Missbrauch des Identitätsnachweises das Risiko trägt und gegebenenfalls haftet. Außerdem wird erörtert, ob aufgrund der Vornahme des elektronischen Identitätsnachweises ein Anscheinsbeweis dahingehend besteht, dass eine Erklärung vom Ausweisinhaber stammt.
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