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Rechtsfragen des Palettentauschs

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Nahezu selbstverständlich wird heutzutage im Rahmen des deutschen, europäischen und globalen Warenumschlags auf Paletten als Hilfsmittel zurückgegriffen. Die Palettierung dient beim Transport und der Lagerung von Gütern der Rationalisierung und geht im Vergleich zur losen Warenbeförderung unmittelbar mit wirtschaftlichen und ökologi-schen Vorteilen einher. Die bestehende Gütervielfalt bringt dabei eine gewisse Paletten-vielfalt mit sich. Dennoch haben sich mit der Zeit einheitliche Standards herausgebildet, wobei die so genannte Euro-Palette die wohl bekannteste Form ist.1 Bei Euro-Paletten handelt es sich um Mehrwegpaletten, die in Abgrenzung zu Einwegpaletten nicht nur zum einmaligen, sondern zum mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind.2 Aufgrund ihrer standardisierten Beschaffenheit und zahlenmäßig weiten Verbreitung in Europa und dar-über hinaus ist die einzelne Euro-Palette für die Beteiligten der Warenlieferkette leicht durch eine andere ersetzbar. Im Laufe der Zeit hat sich darauf basierend ein stetig zirku-lierendes System entwickelt, der Europäische Palettenpool. In diesem Zusammenhang wird auch allgemein vom "Palettentausch" gesprochen.
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