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Rechtsstaatliches Defizit oder zulässige Rechtsfortbildung?
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Das Europäische Kartellrecht verwendet seit langem den Begriff des Unternehmens, respektive der wirtschaftlichen Einheit, um «Zurechnungsfragen» in Konzernen zu lösen und Muttergesellschaften für Kartellrechtsverstöße ihrer Tochtergesellschaften in Anspruch zu nehmen. Dies hat nicht nur zu immer neuen Rekordgeldbußen geführt, sondern hat auch dogmatische sowie verfassungsrechtliche Bedenken (gerade aus deutscher Sicht) verstärkt aufkommen lassen. Diesen Bedenken geht der Autor nach und zeigt im Ergebnis auf, dass die aktuelle Praxis im Widerspruch zum geltenden Unionsrecht steht.
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