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Rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis der Kindesanhörung nach § 50b FGG
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Diese vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie untersucht die konkrete Praxis und Häufigkeit der Anhörungen von Kindern in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren mit dem Ziel, gesicherte und aussagefähige Informationen zur allgemeinen Praxis der Kindesanhörung in Sorge- und Umgangsangelegenheiten sowie der psychischen Befindlichkeit der Kinder im Zusammenhang mit einer Anhörung zu liefern.
Die Studie beruht auf einer bundesweit repräsentativen Befragung aller Familienrichterinnen und -richtern sowie auf direkter Beobachtung und Untersuchung von Kindern und Eltern im Rahmen der richterlichen Anhörung im Zeitraum zwischen November 2007 und März 2010.
Der vorliegenden Abschlussbericht stellt die demografischen Daten dar, fasst die Einstellungen und Erwartungen der Richterschaft sowie die Rollen der Eltern und anderen Beteiligten zusammen und dokumentiert die Auswirkungen der Anhörung auf die Kinder vor, während und nach der Anhörung.
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