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Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO

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Die empirische Strafverfahrensforschung am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht konzentriert sich seit einigen Jahren auf die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen. Nach mehreren Evaluationsstudien zu Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation gem. §§ 100a und 100b StPO (Inhaltsdaten) präsentiert der vorliegende Band die erste systematische deutsche Evaluationsstudie zur Überwachung der Telekommunikationsverbindungsdaten (sog. Verkehrsdaten) gem. §§ 100g und 100h StPO. Durch die Digitalisierung hinterlässt die Kommunikation vielerlei speicherungsfähige und aussagekräftige Spuren. So müssen die Telekommunikationsanbieter aufzeichnen, wann von welcher Rufnummer aus mit welchen anderen Rufnummern wie lange Verbindungen bestanden. Im Mobilfunkbereich wird zudem die Einwahl in die jeweilige Funkzelle registriert, so dass sich Standort und Bewegungen jederzeit lokalisieren lassen. Ähnlich verhält es sich im Internet. Die Auswertung dieser Daten hat in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung in der Strafverfolgung erlangt. Die hier präsentierten Daten zur Praxis der Verkehrsdatenabfrage und ihrer Effizienz im Laufe von Strafverfahren beruhen auf einer Analyse von justiziellen Verfahrensakten, Daten von Telekommunikationsanbietern und der Befragung von Praktikern aus Polizei und Justiz sowie von Strafverteidigern.
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