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Reform der deutschen Rechtssprache im 18. Jahrhundert
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Daß die moderne Rechtssprache vor allem auf die Reformbestrebungen der Sprachgesellschaften, der Rechtswissenschaften und der Philosophie zwischen 1650 und 1800 und nicht auf das 19. Jahrhundert zurückgeht, war bislang fast unbekannt. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke durch die Auswertung und Wiederentdeckung reichhaltiger Primärquellen. Diese Darstellung der Gesamtentwicklung der juristischen Fachsprache im Zusammenhang der geistig-kulturellen Diskussion und Entwicklung in Deutschland und in Europa belegt den überzeitlichen Bedarf an juristischer Sprachpflege. Sie erreicht so nahezu rechtspolitisches Gewicht.
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