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Reformbedarf bei den sorgerechtlichen Befugnissen sozialer Elternteile
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Das deutsche Familienrecht ist von einem starren Dualismus des Sorgerechts gekennzeichnet, denn der deutsche Familienrechtsgesetzgeber weist das Sorgerecht maximal zwei Elternteilen eines gemeinsamen Kindes zu. Mit dieser Beschränkung verwehrt das deutsche Recht jedoch eine Zuweisung des Sorgerechts an "soziale Elternteile" wie Stief- und Pflegeeltern, die tatsächlich Pflege- und Erziehungsverantwortung für ein Kind übernehmen. Die Autorin zeigt auf, dass die sorgerechtlichen Befugnisse sozialer Elternteile de lege lata ihren Bedürfnissen nicht genügend Rechnung tragen. Vergleichend zieht sie hierbei die Rechtslage in England heran, benennt aufgrund der rechtsvergleichend gewonnenen Erkenntnisse Reformbedarf und präsentiert Lösungsansätze.
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