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Reformbedarf für das österreichische Völkerstrafrecht
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Mit dieser Abhandlung wird das Ziel verfolgt, unter rechtlichen Aspekten zu untersuchen, ob das österreichische Strafrecht eine lückenlose und angemessene Bestrafung von Delikten gegen das humanitäre Völkerrecht und gegen das Völkerstrafrecht gewährleisten kann. Es wird hierbei die These vertreten, dass die ausschließliche Anwendung des allgemeinen Strafrechts ohne Rückgriffsmöglichkeiten auf spezialgesetzliche Strafnormen zur Ahndung völkerstrafrechtlicher Verbrechen nicht ausreichend ist und Lücken aufweist. Diese Arbeit soll zeigen, dass eine umfassende nationale Strafverfolgung internationaler Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht nur durch Anwendung eines eigenständigen innerstaatlichen Spezialgesetzes erfolgen kann, sie ist der Variante einer Einfügung fehlender völkerstrafrechtlicher Bestimmungen in bestehende Gesetze vorzuziehen. Es werden insb die Regelungen des Rom-Statuts und der Verbrechenselemente sowie das völkergewohnheitsrechtliche Strafrecht berücksichtigt.
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