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Religionsverschiedenheit als Ehehindernis

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Disparitas Cultus seit den Anfängen des Christentums bis zur heutigen kirchenrechtlichen Normierung - die rechtsgeschichtliche Entwicklung des Ehehindernisses. Obwohl im CIC/1983 beide unter der Überschrift »Mischehen« normiert werden, müssen die religionsverschiedenen Ehen von den konfessionsverschiedenen Ehen klar unterschieden werden. Zum Wohl der Ehepartner und deren Familien, aber auch zum Wohl der Kirche erfordern beide Fälle eine differenzierte Ehevorbereitung und pastorale Ehebegleitung. Das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit entsteht bei Eheschließungen zwischen Katholiken und Ungetauften, die entweder einer anderen oder keiner Religion angehören. Weil die Zahl solcher Eheschließungen auch in Deutschland zunimmt, gewinnt dieses Ehehindernis zunehmend an Bedeutung.
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