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Reverse Payment Settlements im Spannungsfeld zwischen Innovationsförderung und funktionierendem Wettbewerb
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Patentvergleiche, die einen Generikahersteller im Gegenzug für einen verzögerten Markteintritt entlohnen ("reverse payment settlements"), spielen in den Vereinigten Staaten seit mehr als zwei Jahrzehnten eine herausragende Rolle. Doch während die FTC und die amerikanischen Gerichte in der Vergangenheit bereits mehrfach die Möglichkeit hatten sich mit der Problematik der markteintrittsrelevanten Vereinbarungen auseinanderzusetzen und zahlreiche Konzepte entwickeln konnten, handelt es sich für die Kommission und die europäischen Gerichte um ein relativ neues Problem. Erst kürzlich mit der Einleitung einer Sektorenuntersuchung des pharmazeutischen Wirtschaftszweiges kamen diese in den Fokus der Kommission. Der Endbericht deutet darauf hin, dass diese von der Kommission als Verstoß gegen Art. 101 (1) AEUV in künftigen Verfahren gewertet werden, sieht jedoch bewusst von einer rechtlichen Stellungnahme ab. Die vorliegende Untersuchung setzt sich daher eingehend mit der Frage der rechtlichen Würdigung markteintrittsrelevanter Vereinbarungen im Kontext des europäischen Wettbewerbsrechts auseinander. Dabei wird mangels einschlägiger EuGH Rechtsprechung untersucht, inwiefern die im amerikanischen Antitrust Recht entwickelten Konzepte auf europäischer Ebene Berücksichtigung finden können. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob die im Bereich der markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarungen und Nichtangriffsklauseln entwickelten Grundsätze eine taugliche Orientierungshilfe darstellen. Insbesondere erfolgt dabei eine Auseinandersetzung mit von Seiten der Literatur gemachten Vorschlägen zur rechtlichen Behandlung pharmazeutischer Patentvergleiche. Den Kern der Darstellung bildet jedoch die Entwicklung eines eigenen Ansatzes und die Vorstellung geeigneter Differenzierungskriterien zur Abgrenzung bloßer Handlungsbeschränkungen von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen. Dabei wird neben den Besonderheiten der Marktabgrenzung im Arzneimittelsektor auch auf die Natur des Wettbewerbsverhältnisses und die Möglichkeiten der Freistellung wettbewerbswidriger Patentvergleiche Bezug genommen.
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