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Briefe über die Kantische Philosophie

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Ein Beitrag zur Erforschung der Kantischen Philosphie und des deutschen IdealismusKarl Leonhard Reinholds Briefe über die Kantische Philosophie gehören zu den wirkungsmächtigsten Produkten seines umfangreichen Schaffens und tragen wesentlich zur Etablierung der ersten Kant-Bewegung bei. Martin Bondeli macht in der vorliegenden kommentierten Ausgabe einen schwer greifbaren Text allgemein zugänglich. Die Neuedition mit einer ausführlichen Einleitung und einem Kommentar vermerkt zudem die Abweichungen von früheren Fassungen der in den Band eingeflossenen Texte. Der Band präsentiert neue Kontexte der Philosophie Reinholds, insbesondere zu Moral, Naturrecht und Freiheit, und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der Geschichte der Kantischen Philosophie und des deutschen Idealismus.In den insgesamt 12 Briefen dieses Bandes finden sich neben diagnostischen Einlassungen zum Zeitgeist zahlreiche Reflexionen zur Begründung von Moral, Naturrecht und positivem Recht, in denen sich der damalige Gegensatz zwischen bürgerlichen Reformern und Vertretern eines sich neu formierenden Konservativismus spiegelt. Das philosophische Herzstück bilden die Briefe 6 bis 11. Im 6. Brief entwickelt Reinhold eine von Einsichten Kants ausgehende «Neue Darstellung der Grundbegriffe und Grundsätze der Moral und des Naturrechts», die mit dem 11. Brief durch eine am Verhältnis von Stoizismus und Epikureismus festgemachte historische Betrachtung zur Moralphilosophie ergänzt wird. Die bei dieser Neudarstellung eingeführte Deutung von Recht als «Erlaubnis» wird die naturrechtlichen Arbeiten Erhards, Fichtes, Schellings und anderer Autoren beeinflussen. Die Briefe 7 bis 10 enthalten richtungweisende Definitionen und Erörterungen zu Trieb, Wille und Willensfreiheit. Reinhold hat hiermit das praktische Fundament seines nachkantischen Systems erarbeitet und zugleich eine eigenwillige Interpretation des Begriffs der Willensfreiheit, wie er in Kants Schriften bis 1792 entfaltet wird, vorgelegt. Sein Versuch, die Autonomie des Willens nicht nur als dem Sittengesetz konformes Wollen und Handeln, sondern auch als Entscheiden für oder gegen das Sittengesetz zu verstehen, prägt bis heute die Debatten zu Kants Freiheitsbegriff.
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