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Risiken und Insolvenz

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Das Bilanzrecht, wie es im Handelsgesetzbuch niedergelegt ist, ist auf die Interessenlage eines werbenden Unternehmens zugeschnitten. Der Jahresabschluss soll einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen und u.a. sicherstellen, dass keine Mittel, die das Unternehmen zum Überleben benötigt, an den Kaufmann bzw. an die Anteilseigner abfließen. Dietmar Schulz analysiert, welche Regelungen, die für die Bilanzierung werbender Unternehmen gedacht sind, die sich nicht in einer Krise befinden, auch zur Feststellung der Überschuldung angewandt werden können. Er untersucht den Tatbestand der Überschuldung, der aus zwei Merkmalen besteht, einem rechnerischen und einem rechtlichen: der Überschuldungsbilanz und der Prognose. Auf der Passivseite der Überschuldungsbilanz geht er dabei vor allem auf die Besonderheiten der Behandlung von Rückstellungen ein.
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