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Risikoschutz durch Privatrecht
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Menschliches Verhalten ist regelmäßig mit Risiken für andere verbunden. Bei der damit notwendigen Abgrenzung der Freiheits- und Risikosphären des Handelnden und der durch dessen Verhalten Betroffenen ergänzen sich negatorische und deliktische Haftung funktionell. Rüdiger Wilhelmi untersucht die Voraussetzungen der negatorischen und deliktischen Haftung, die es erlauben, das Haftungsrecht als Schutz der individuellen Freiheit durch subjektive Rechte aufzufassen und trotzdem Allgemeininteressen hinreichend zu berücksichtigen. Er arbeitet insbesondere die Kriterien zur Bestimmung der Verkehrspflichten als Voraussetzung nicht nur der deliktischen, sondern auch der negatorischen Haftung heraus. Dabei misst er dem Risiko, das Erfordernis der negatorischen Haftung, Zurechnungsgrund der deliktischen Haftung und zentraler Gesichtspunkt der Verkehrspflichten ist, besondere Bedeutung bei.
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