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Rückbau kerntechnischer Anlagen
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Eine Euphoriewelle der Möglichkeiten zur atomaren Energiegewinnung überrannte vor 50 Jahren das Land. Forscher, Betreiber und Befürworter zelebrierten die neue Form der Energiegewinnung. Visionäre sahen bereits Fahrzeuge und Lokomotiven mit Kleinstreaktoren ausgerüstet, die fossilen Brennstoffe ablösen.
Im Laufe der Zeit, als die Risiken dieser Energieform weiter erforscht wurden, sank die Akzeptanz. Der Grad zwischen einer zivilen- und einer militärischen Nutzung wurde immer schmaler. Unglücke wie in Tschernobyl (1986) machten diese Visionen zu Nichte. Reaktorkerne zerbarsten, Strahlenwolken zogen um die Welt. Akzeptanzkrisen, Entsorgungsnöte, Kostenexplosionen und vor allem das Sicherheitsrisiko machten die Kernkraft zum Synonym für eine Hochrisikotechnologie im Sinne der Kritiker.
Kaum ein anderes Thema spaltete weltweit so sehr die Nationen, wie die Kernkraft. Als Folge dieses unüberwindbaren Ansehensverlustes und der mangelnden Akzeptanz, beschloss die 1998 amtierende Bundesregierung mit der Koalitionsvereinbarung den Atomausstieg. Der von der Bundesregierung angestrebte Ausstieg aus der Atomenergie wurde im Juni 2000 mit den Energieversorgungsunternehmen formuliert und im April 2002 wurde diese Novellierung im Atomgesetz rechtlich abgesichert. Nach dieser Koalitionsvereinbarung müssen in etwas mehr als zwanzig Jahren, nach und nach alle derzeit noch 17 kommerziellen betriebenen Kernkraftwerke mit einer Leistung von 225.000 MWe (31, 7 % der Primärenergie 2003), ca. 40 Forschungs- und Kleinstreaktoren und andere Einrichtungen des Brennstoffkreislaufes, wie Kernbrennstoffver- und -entsorgungseinrichtungen stillgelegt und rückgebaut werden. Hieraus entsteht ein Gesamtkostenaufwand aller Anlagen im Brennstoffkreislauf von mindestens 53 Mrd. Euro. Eine so unpräzise Aussage erfordert eine konkrete Abschätzung des Aufwandes, um daraus eine Kostenoptimierung schon frühzeitig planen und realisieren zu können.
Regulär sollten kerntechnische Anlagen am Ende ihrer geplanten Betriebsdauer, die auf 40 bis 60 Volllastjahre ausgelegt wurde, rückgebaut werden. Durch den Atomkonsens wird den Kraftwerksbetreibern aber nur noch ein Leistungsbetrieb von ¿umgerechnet¿ 32 Jahren zugestanden. Die Kraftwerke werden somit vor ihrer eigentlichen und geplanten Außerbetriebnahme und Abschreibungszeit abgeschaltet. In diesem Schritt nimmt Deutschland einen Spitzenplatz ein.
Ob dies nun als sinnvoll erachtet werden kann, ist bei steigendem [...]
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