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Sackgasse Arbeitsamt
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Die Familie versuchte die während der Schulpflicht bestehende Normalität auch für die Zeit danach aufrecht zu erhalten, indem sie für ihren Sohn Till-Philipp, er ist Träger einer Trisomie 21, einen Ausbildungs- bzw. Anlernplatz für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu finden hoffte. Da entsprechend den Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern staatliche Unterstützung für den aufnehmenden Betrieb gewährt wird, erhofften sie sich vom örtlichen Arbeitsamt auf eine mündliche Anfrage Auskunft darüber. Das Amt machte daraus in seiner Eigendynamik ein für die Eltern und andere nicht nachvollziehbares Verfahren. Die von Sachverständigen durchgeführten Begutachtungen ergaben im Ergebnis die Feststellung der Nutzlosigkeit ihres Sohnes. Ein Begründung dafür, warum ihr Sohn weniger als drei Stunden täglich belastbar ist, erhielten sie nicht. Einer erneuten Begutachtung, vermutlich durch dieselben Sachverständigen, wollten und konnten die Eltern nicht zustimmen. In einer späteren Stellungnahme kommt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu anderen anzuwendenden Gesetzen als das örtliche Arbeitsamt, nach denen zu verfahren gewesen wäre.
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