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Satzungsrecht und Mehrheitsprinzip in der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Das Wohnungseigentumsrecht steht in besonderem Maße in einem Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und Flexibilität. Dem tragen die grundsätzliche Anordnung des Einstimmigkeitsprinzips und die nur ausnahmsweise Zulassung von Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer Rechnung. Die Wohnungseigentümer können den Anwendungsbereich des Mehrheitsprinzips aber durch die Einführung von Öffnungsklauseln ausdehnen und es auf die Grundordnung der Gemeinschaft erstrecken. Der Verfasser bereitet den Themenkomplex Öffnungsklauseln unter Berücksichtigung der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes systematisch auf und präsentiert Lösungsvorschläge für die zahlreichen offenen Fragen. Dabei geht der Verfasser insbesondere auch auf die parallelen Fragestellungen im Personengesellschaftsrecht ein.
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