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Schädigermehrheit und Regreß im internationalen Umwelthaftungsrecht
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Die Schädigung von in Drittländern belegenen Rechtsgütern durch mehrere, in unterschiedlichen Ländern handelnde Schädiger stellt das internationale Privat- und Verfahrensrecht vor eine schwere Aufgabe. Gerade in einer Welt grenzüberschreitender Umweltemissionen und Abfallverbringung gewinnt diese Problematik ungeahnte Aktualität. Hierauf muß das internationale Privat- und Verfahrensrecht Antworten finden. Gegenstand der Arbeit ist deshalb die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem international zuständigen Gericht für die Haftung und den Regreß von und zwischen mehreren, aus umwelthaftungsrechtlichen Vorschriften gesamtschuldnerisch haftenden Schädigern.
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