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- Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems - Schaffung eines gemeinsamen Asylverfahrens?
Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems - Schaffung eines gemeinsamen Asylverfahrens?
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Masterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1, 5, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, 40 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die Harmonisierung des Asylverfahrensrechts innerhalb der Europäischen Union. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Beitrag zu der Frage, wie ein Gemeinsames Europäisches Asylverfahren gestaltet sein kann, zu leisten.
Basierend auf dem in Artikel 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung vom 26. Februar 2001 normierten Ziel, gemeinsame Mindestnormen für ein Asylanerkennungsverfahren zu schaffen, werden zunächst Unterschiede im Asylverfahrensrecht ausgewählter Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Anforderungen an Mindeststandards erarbeitet und dargestellt. Eingang finden verschiedene rechtliche und politische Werkzeuge. Ausgehend davon werden Visionen für eine weitergehende Harmonisierung des Asylrechts in der Europäischen Union entwickelt.
Eine koordinierte Asylpolitik der Europäischen Union ist aus Sicht des Autors Teil eines zukunftsfähigen gemeinsamen Europas. Die Mitgliedstaaten sind daher gut beraten, künftig in diesem Politikfeld noch stärker zusammenzuarbeiten.
Für die Unterstützung bei der Erstellung dieser Arbeit sei den Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg gedankt. Stellvertretend für viele seien Frau Rosemarie Burger und Frau Dr. Iris Schneider genannt.
Der Autor, Jahrgang 1975, wohnhaft in Leverkusen ist Bundesbeamter, Mitglied des Rates seiner Heimatstadt und hat durch Vorlage dieser Arbeit erfolgreich das Aufbaustudium "Master of European Administrative Management" an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege des Landes Berlin absolviert.
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