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(Schein-)Partizipation in der Kinderschutzarbeit?
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Der Kinderschutz ist in Deutschland staatlich reguliert und wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, bei der unterschiedliche Akteur:innen sowie Instanzen mitwirken, um das Wohl des Kindes zu sichern. Gesetzliche Verankerungen, wobei hier besonders der 1. Artikel des SGB VIII §8 hervorzuheben ist, sehen vor, dass sowohl Kinder und Jugendliche als auch Eltern ein Recht auf Beteiligung innerhalb der Kinderschutzarbeit haben. Ziel dieser Arbeit ist der Versuch, zu skizzieren, ob und wie Professionelle des Allgemeinen Sozialen Dienstes Beteiligung für Familien innerhalb der Kinderschutzarbeit möglich machen. Besondere Berücksichtigung erfahren dabei auch die Diskrepanzen,
die sich aus bestimmten Spannungsverhältnissen im Kontext von Kinderschutzarbeit für die Professionellen ergeben und damit Beteiligung in ihrer Realisierung möglicherweise begrenzen bzw. einschränken.
Nachdem dargestellt wird, welche Akteur:innen zum Tragen kommen und welche Herausforderungen bzw. Ambivalenzen sich für Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes laut Fachdiskurs ergeben, folgt abschließend der empirische Teil der Arbeit, der sich mit der eingangs gestellten Forschungsfrage nach subjektiven Beteiligungskonzepten Professioneller des Allgemeinen Sozialen Dienstes auseinandersetzt und entscheidende Teilaspekte, die diesbezüglich Diskrepanzen hervorrufen, beleuchtet.
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