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Schuldbefreiung durch absolute Anspruchsverjährung
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Nach jahrzehntelanger Diskussion wurde 1994 die neue Insolvenzordnung verkündet, die 1999 in Kraft treten soll. Auf verbreitete Kritik ist die gesetzliche Neuregelung des Konkurs- und Vergleichsverfahrens im Hinblick auf das neu eingeführte Restschuldbefreiungsverfahren gestoßen. Hauptkritikpunkt ist hierbei nicht die Einführung der Möglichkeit zur Schuldbefreiung für private Haushalte als solche, sondern die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung in der Insolvenzordnung. Vor allem von seiten der Bundesländer kam früh der Einwand, das Restschuldbefreiungsverfahren führe in seiner jetzigen Form zu einer personellen und finanziellen Überlastung der öffentlichen Kassen. Der Mehrbedarf an Richtern und Rechtspflegern, der letztlich daraus resultiere, daß die Regelung die vorherige Durchführung eines Konkursverfahrens zur zwingenden Voraussetzung einer späteren Schuldbefreiung mache, sei von den Länderkassen nicht zu verkraften. Das Ziel der Arbeit ist daher eine Alternativregelung, die im Ergebnis ebenfalls in einer Restschuldbefreiung mündet, ohne aber ein vorheriges Insolvenzverfahren zwangsnotwendig vorauszusetzen.
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