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Schuldenregulierung nach dem Westfälischen Frieden

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De indaganda aliqua ratione - zur Erforschung einer Regelung: Mit diesen Worten beginnt Art. VIII 5 des Westfälischen Friedens (IPO). Dringend erforderlich war diese Regelung zugunsten der durch den Dreißigjährigen Krieg verarmten öffentlichen wie privaten Schuldner. Vor allem die hochverschuldeten Reichsstädte drangen auf Schuldnerschutz. Die extreme Verarmung stellte das Alte Reich, seine beiden höchsten Gerichte sowie die Rechtswissenschaft vor neue Probleme. Die Arbeit verfolgt die Frage der Schuldenregulierung von den ersten Eingaben der Reichsstädte (1640/41) bis zum wohldurchdachten Ausgleich der Schuldner- und Gläubigerbelange im Jüngsten Reichsabschied von 1654. Der Quellenanhang enthält auch bisher unveröffentlichtes Material, das an der vorgeblichen Zahlungsunfähigkeit der staatlichen Schuldner zweifeln läßt.
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