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Schuldig: NS-Verbrechen vor deutschen Gerichten
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Am 3. Februar 2004 stellte das Landgericht Hamm den letzten Prozess wegen nationalsozialistischer Verbrechen ein. Grund: Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. Die Zeit der Strafverfolgung von NS-Verbrechern gehört damit der Vergangenheit an. In den Vordergrund treten die historisch-kritische Aufarbeitung der Prozesse und die Fragen der Historikerinnen und Historiker an die Ereignisse der letzten fünfzig Jahre.
Der neue Band der 'Beiträge' widmet sich den Verfahren gegen NS-Verbrecher, die vor deutschen Gerichten abgehalten wurden. Bei der exemplarischen Vorstellung einzelner Prozesse werden die Schwierigkeiten der strafrechtlichen Verfolgung deutlich.
Dabei geht es nicht nur um die Unwilligkeit der Ermittler und Richter, sondern auch um die Hindernisse bei Rechtshilfeersuchen an die DDR, die vor allem in den 1960er Jahren von Seiten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) erschwert und manipuliert wurden.
In einem ausführlichen Bericht wird der Prozess gegen Otto Ernst Remer, der 1952 vor dem Braunschweiger Landgericht geführt wurde, thematisiert. Dieses von Fritz Bauer geführte Verfahren bezeichnet einen Wendepunkt in der Beurteilung widerständigen Handelns während der NS-Zeit. Ein weiterer Aufsatz stellt die Person des DDR-Rechtsanwalts und Nebenklagevertreters Friedrich Karl Kaul in den Mittelpunkt, der auch als Publizist, Rechtsberater und Hochschullehrer zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit beitrug.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen