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Schuldrechtsreform. Vergleich der Gewährleistungsrechte im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1, 3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen, Zentrale, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das bereits im Jahre 1900 in Kraft trat, unterlag innerhalb seiner hundertjährigen Geschichte diversen Änderungen und Anpassungen. Um den Anforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung gerecht zu werden, bedurfte es einer umfassenderen Modernisierung des Schulrechts. Am 11.10.2001 wurde daraufhin vom Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (SMG) beschlossen und die Schuldrechtsreform am 01.01.2002 in die Tat umgesetzt. Im Rahmen dieser Schuldrechtsreform fand insbesondere eine Neuregelung des Leistungsstörungs- (§§ 280 ff., 323 ff. BGB) sowie Gewährleistungsrechts bei Kauf- und Werkverträgen (§§ 434 ff., 633 ff. BGB) statt, daneben wurden einige Nebengesetze in das BGB integriert. Ferner wurde das Recht der Verjährung (§§ 194 ff. BGB) insgesamt geändert. Durch die Schuldrechtsmodernisierung beabsichtigte der Gesetzgeber, das komplizierte Nebeneinander von speziellen Gewährleistungsvorschriften und dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht aufzulösen und ein einheitliches sowie auch begreifliches Regelwerk zu schaffen. Dies sollte vor allem Rechtssicherheit bringen. Diese Anpassung fiel im Gewährleistungsrecht schwerer, da strukturelle und materielle Unterschiede größer als im allgemeinen Leistungsstörungsrecht waren. Im Rahmen der Änderungen des Gewährleistungs- oder - neuerlich besser - Mängelhaftungsrechts wurde vor allem das Kaufrecht in seiner Substanz verändert und vereinfacht. Alte Rechtsprinzipien wurden aufgegeben und an internationale Standards angepasst. Im Kaufrecht bestand besonders Reformdruck durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, die bis zum Ablauf des 31.12.2001 umzusetzen war. Das Mängelhaftungs- / Gewährleistungsrecht im Wer
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