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Schutz von Schiedsvereinbarung und vereinbarter Vertraulichkeit bei Insolvenzeröffnung
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Martin Strauch untersucht in seiner Dissertationsschrift neben der Bindung des Insolvenzverwalters insbesondere dessen Einwirkungsmöglichkeiten auf die Schiedsvereinbarung. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf deren Anfechtbarkeit im Rahmen der Insolvenzanfechtung. Den zweiten Schwerpunkt bildet der Schutz der im Schiedsverfahren vereinbarten Vertraulichkeit sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor den Insolvenzgläubigern und Dritten nach Insolvenzeröffnung. Dabei wird insbesondere die Möglichkeit eines Parteiausschlusses im Rahmen eines sog. " in-camera-Verfahrens" rechtsvergleichend erörtert und ein konkreter Vorschlag für dessen Ausgestaltung im Schiedsverfahren erarbeitet.
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