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Selbständig - oder besser Angestellter?

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Die Frage, ob jemand eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausu¿bt, ist nicht immer leicht zu beantworten. Kommt es zu einer fehlerhaften Bewertung der Sachlage, entstehen sowohl fu¿r die eine als auch fu¿r die andere Vertragspartei rechtliche und betriebswirtschaftliche Risiken. Eine fehlerhafte Beurteilung könnte in die Richtung gehen, dass ein angeblicher selbstständiger Mitarbeiter seit einigen Jahren fu¿r ein Unternehmen tätig ist. Einige Jahre später steht bei dem Unternehmen, fu¿r den der Selbstständige tätig ist, eine Betriebspru¿fung durch die Deutsche Rentenversicherung an. Die Betriebspru¿fung stellt nach eingehender Pru¿fung fest, dass der angebliche selbstständige Mitarbeiter tatsächlich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachkommt. Auf Grundlage der Pru¿fungsergebnisse fordert der Versicherungsträger das Unternehmen auf, Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) aus der Vergangenheit in Höhe von 20.000 Euro nachzuzahlen. Solche gravierenden Fehler können fu¿r Unternehmen ein weitreichendes Risiko darstellten. Mitunter kann der Fehler bis zur Insolvenz eines Unternehmens fu¿hren. Um solchen Problematiken entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber den § 7a SGB IV eingefu¿hrt. Im § 7a SGB IV ist das sogenannte Statusfest-stellungsverfahren geregelt.
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