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Selbstbeschaffung im Jugendhilferecht
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Von der Selbstbeschaffung einer Jugendhilfeleistung spricht man, wenn sich der Berechtigte ohne oder gegen eine Bewilligungsentscheidung des Jugendamtes eine ihm zustehende Leistung bei einem freien Träger in Anspruch nimmt. Dies vermag er auf der Grundlage der Dualität von freier und öffentlicher Jugendhilfe: in der Mehrzahl der Fälle ist nicht das Jugendamt selbst Leistungserbringer sondern die freien Jugendhilfeträger. Not, Hilflosigkeit und Scham der Adressaten von Jugendhilfe, so will dieser Band nachweisen, treiben zu solcher Eigenmächtigkeit. Diese wird den Berechtigten zunehmend entgegengehalten - mit der Folge, dass fehlende oder fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen sanktionslos und die Berechtigten ohne Hilfe bleiben. Es zeigt sich, dass die Selbstbeschaffung tatsächlich nur das Spiegelbild defizitärer Fürsorge der Jugendämter ist.
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