- Start
- SGB XIV
SGB XIV
Angebote / Angebote:
Zum Werk
Die neuen Entschädigungsvorschriften im neuen SGB XIV lösen bis spätestens 1. Januar 2024 vor allem das bisherige Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie das bisherige Opferentschädigungsgesetz (OEG) ab.
Bereits rückwirkend zum 1. Juli
2018 sind schon erste Teile des neuen SGB XIV in Kraft getreten. Sie betreffen insbes. höhereWaisenrentenBeerdigungskostenÜberführungskostensowie die Gleichstellung von in- und ausländischen Gewaltopfern.Die Neuerscheinung kommentiert mit Gesetzesstand 1.1.2021 den schrittweisen Übergang vom alten zum neuen sozialen Entschädigungsrecht und zeigt auf, wie sich das neue Recht stärker an den Bedürfnissen der Opfer von Gewalttaten und Terrorismus orientiert.
Vorteile auf einen BlickVerbindung von altem und neuen Entschädigungsrechtaktuelle Rechtsprechungaktuelle Literatur
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Verbandsvertreter sowie für Justiziariat und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialträgern und sozialen Einrichtungen.
Lieferbar in ca. 10-20 Arbeitstagen