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Share Deal oder Asset Deal? Vertrags-, haftungs- und steuerrechtliche Auswirkungen aus Käufer- und Verkäufersicht
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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 7, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Praxisseminar M&A, mit CMS Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Der M&A-Markt, in Deutschland ist ungeachtet der COVID-19-Pandemie nach wie vor durch einen starken Verkäufermarkt in dem Großteil aller Marktsegmenten geprägt. Einerseits hat dies hohe Kaufpreise zur Folge, andererseits nutzen die Verkäufer das für sie positive Marktumfeld auch für eine vertragliche Optimierung ihres Haftungsrisikos im Rahmen der Transaktion. In Anlehnung an anglo-amerikanische Vorbilder sind Unternehmenskaufverträge in der deutschen M&A-Praxis, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftung des Verkäufers möglichst im Vertrag selbst geregelt sein soll. D.h. es findet eine Verhandlung und sodann eine vertragliche Fixierung von haftungsbegründenden Tatbeständen sowie der Art und des Umfangs der jeweiligen Haftung statt. Der Unternehmenskauf kann strukturell in zwei Verfahren gegliedert werden: Einerseits in den Erwerb der zum Unternehmen gehörenden Sachen und Rechte (Asset Deal) und zum anderen in den Erwerb der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung selbst (Share Deal). Im Folgenden werden vor allem die Unterschiede beider Transaktionsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile für die Verkäufer- und Käuferseite in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht Gegenstand dieser Arbeit sein.
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