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Söldner
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 41. Kapitel: Karibische Legion, William Walker, Dahomey-Aufstand, Siegfried Müller, Schmutzige Geschichte, Rudolf Slatin, Mike Hoare, Roussel Phrangopolos, Falke, Lee Christmas, Marx Meyer, Jauch, Söldnerrepublik Kongo, Simon Mann, Bob Denard, Peter Hagendorf, Malik Ambar, Rolf Steiner, John Charles Kirkham, Ban Righ, Hervé Phrangopoulos, Grandes Compagnies, Robert Crispin, Ferdinand von Mallorca, Mercadier, Kostas Georgiou, Jean Schramme, Eeben Barlow, Écorcheurs, Christian Ferdinand Schiess, Frederick Townsend Ward, Tard-Venus, Itu'äer, George Thomas. Auszug: Ein Söldner ist ein gegen Bezahlung (Sold) angeworbener, zumeist zeitlich befristet dienender und durch Vertrag gebundener Soldat. Das Söldnerwesen gab es bereits in der Antike. Es prägte vom Mittelalter bis zur Französischen Revolution das europäische Militärwesen, in diesen Zeiten wurde der Söldner auch als "Militärunternehmer" gesehen. Söldner wurden mit der Einführung stehender Heere und der allgemeinen Wehrpflicht seltener. Im 20. Jahrhundert kämpfen Söldner u. a. in den Kriegen und Bürgerkriegen in Afrika, Asien und auf dem Balkan. Eine Definition des Söldners findet sich in Art. 47 des ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Genfer Konventionen). Söldner werden nach dem Kriegsvölkerrecht nicht als Kombattanten betrachtet und haben daher nicht den Anspruch auf den Status des Kriegsgefangenen (vgl. Art.47 Abs.1 I. Zusatzprotokoll). Gefangene Söldner sind dem Kriegsrecht nach daher als gewöhnliche Zivilisten zu behandeln, die illegalerweise an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen haben. Sie können für die Teilnahme am bewaffneten Konflikt nach nationalem Recht oft schwer bestraft werden. In vielen Ländern, wie zum Beispiel Österreich und in der Schweiz, ist es für Staatsangehörige gesetzlich verboten, für ein anderes Land Kriegsdienst zu leisten. Selbst der Dienst in der Fremdenlegion stellt für Österreicher und Schweizer nach dem Gesetz eine Straftat dar. Viele Österreicher, die nach ihrem Söldnerdienst auf dem Balkan wieder in die Heimat kamen, fanden sich vor dem Strafgericht wieder und wurden teilweise zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Zusätzlich kann einem Österreicher, der für ein anderes Land Kriegsdienst leistet, die österreichische Staatsbürgerschaft unwiderruflich entzogen werden. Ein Schweizer, der für ein anderes Land kämpft, kann wegen Landesverrat angeklagt werden und muss mit mindestens 20 Jahren Haft rechnen. In Deutschland ist es strafba
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