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Sondergutachten 38. Zusammenschlussvorhaben der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG mit der Berliner Verlag GmbH & Co. KG
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Im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens »Holtzbrinck/Berliner Verlag« hat der Wirtschaftsminister der Monopolkommission die Möglichkeit gegeben, die Stellungnahme, die sie gemäß § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB zu diesem Zusammenschlussvorhaben bereits abgegeben hatte, aufgrund der seither eingetretenen Entwicklungen zu modifizieren oder zu ergänzen. Das hiermit vorgelegte ergänzende Sondergutachten befasst sich insbesondere mit dem vom Minister geforderten Veräußerungsverfahren für den Tagesspiegel. Die Kommission stellt fest, dass die der Antragstellerin obliegende Aufgabe eines Nachweises der Unveräußerlichkeit des Tagesspiegels nicht erfüllt wurde. Damit fehlt eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung der Ministererlaubnis. Die Monopolkommission bekräftigt daher ihre schon im Sondergutachten 36 enthaltene Empfehlung, den Antrag abzulehnen. Außerdem trägt sie erneut ihre Bedenken gegen die vorgeschlagene Stiftungslösung und die damit verbundene laufende Verhaltenskontrolle vor sowie ihre Auffassung, dass eine erforderliche politische Diskussion über die angemessenen Mechanismen der Vielfaltssicherung im Pressewesen nicht durch eine Ministererlaubnis vorweggenommen werden sollte.
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