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Sondergutachten 63: Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbspolitischer Sicht

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Mit dem Sondergutachten zur geplanten Kartellrechtsnovelle nimmt die Monopolkommission zu einer Reihe von wichtigen Vorschlägen des Referentenentwurfs Stellung und konstatiert darüber hinausgehenden Reformbedarf. Betroffen sind die nationalen Fusionskontrollvorschriften, die allgemeine Missbrauchsaufsicht sowie das kartellrechtliche Verfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Daneben stehen gewisse Änderungen der Pressefusionskontrolle und der besonderen Missbrauchsaufsicht in der Wasserwirtschaft zur Diskussion. Die Monopolkommission empfiehlt die Anwendung der Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Außerdem fordert sie, Trinkwasserentgelte unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Preise oder Gebühren der wettbewerbsrechtlichen Aufsicht zu unterstellen. Eine Verlängerung der speziellen Missbrauchsaufsicht für Energiemärkte lehnt sie ab. Das Kartellordnungswidrigkeitenrecht weist derzeit schwerwiegende Lücken bei der Rechtsnachfolge in der Bußgeldhaftung auf, daher hält die Monopolkommission eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge für erforderlich.
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