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Sorten- und Saatgut-Recht
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Das gesamte Bundesrecht über Pflanzensorten und Saatgut mit Ausnahme der Bestimmungen über forstliches Saat- und Pflanzgut. Diese aktualisierte Ausgabe der Gesetzessammlung Sorten- und Saatgutrecht gibt allen am Saatgutmarkt Beteiligten einen schnellen und praktikablen Überblick über einschlägige Gesetze und Verordnungen. Sie ist eine wertvolle Informationshilfe und enthält alle wichtigen Änderungen, die seit der letzten Ausgabe eingetreten sind.
Die Wechselwirkungen zwischen Sorten und Saatgut einerseits und Belangen von Züchtern und Saatgutverbrauchern andererseits sind sehr vielschichtig. Es bedarf entsprechender Vorschriften, um die erforderliche Rechtssicherheit in diesem Bereich zu gewährleisten. Zum einen soll dem Saatgutverbraucher hochwertiges Saatgut von Sorten mit guten pflanzenbaulichen und Verwertungseigenschaften zur Verfügung stehen, zum anderen muss das geistige Eigentum des Züchters durch ein Schutzrecht geschützt sein.
Der Schutz des Saatgutverbrauchers wird durch die Mittel der Anerkennung von Saatgut und die Zulassung von Sorten sicher gestellt und im Saatgutverkehrsgesetz geregelt. Die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Sortenschutzrechten ist das Sortenschutzgesetz. Seit einiger Zeit wirken aber noch weitere Bestimmungsgründe auf dieses System ein. Dies sind zum Beispiel die Initiativen und rechtlichen Regelungen zum Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen und zur Stärkung des Schutzes des Verbrauchers, hier des Endkonsumenten. Zu berücksichtigen ist auch, dass das nationale Sorten- und Saatgutrecht seit längerem sehr stark durch internationale Regelwerke beeinflusst ist. Hierzu gehören in erster Linie die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU), die Saatgutsysteme der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV).
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