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Sozialbericht 2000 - Expertenbefragung

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Der Sozialausschuss der Stadt Bad Vilbel hat in der Sitzung am 28. Juni 2002 beschlossen, zur Vertiefung der sozialpolitischen Bestandsaufnahme des Sozialberichts 2000 eine Expertenbefragung durchführen zu lassen. Es war Ziel, einen genaueren Einblick in die Lebensverhältnisse und Bedarfssituationen der Zielgruppen insbesondere in den dort als "Gebiete mit Problemhäufungen" bezeichneten Bezirken zu bekommen. Als Ergebnis der Sozialraumanalyse 2000 waren die fünf Planungsgebiete: -Nordbahnhof -Ritterweiher -Alt-Vilbel -Heilsberg -Südbahnhof wegen überdurchschnittlicher Problembelastungen in Erscheinung getreten Da die Daten und Indikatoren aber nur Proportionen und Strukturen, nicht aber konkrete Lebensbedingungen, Sichtweisen und Bewältigungsmöglichkeiten der Zielgruppen aufzeigen können, ist eine solche Befragung unerlässlich, damit solche Erhebungen für die kommunale Sozialpolitik folgenreich sein können. Es geht aber nicht nur um Diagnose. Mit dem kleinräumigen, zielgruppenübergreifenden Analysekonzept wird der Praxis auch eine sozialräumliche Blickrichtung auf ihr je spezifisches Arbeitsfeld anempfohlen. Vermittels solcher Befunde lernt sie es, zielgruppenübergreifende und strukturelle Zusammenhänge zu "sehen" und in ihre kurz- und mittelfristigen Handlungskonzepte einzubeziehen. Zwischen Sozialplanung und sozialpolitischer Praxis wird auf diese Weise ein ständiger Rückkopplungsmechanismus eingerichtet. Die in der Fachdiskussion neuerdings propagierte "Sozialraumorientierung" wird damit einerseits auf eine fundierte Grundlage gestellt. Gleichzeitig werden für die Praktiker vor Ort wichtige Informationen geliefert, insbesondere im Hinblick auf präventive Maßnahmen und auf bedeutsame Vernetzungen. Diese Rückkopplung ist zumindest auf der Praxisseite noch wenig etabliert, um an dieser Stelle schon ein Ergebnis der Befragung vorwegzunehmen. Viele Befragte waren von den Ergebnissen der Datenanalysen eher überrascht und konnten folglich spontan wenig zu den Hintergründen sagen. Vielleicht hinderte auch eine fachlich durchaus zu rechtfertigende Sorge vor möglichen Stigmatisierungswirkungen solcher Aussagen manche Befragte, Fallhäufungen und Einsatzschwerpunkte zu benennen. Sie wahrzunehmen und den möglichen Hintergründen nachzugehen ist aber wichtig, wenn ein sozialräumlicher Blick eingeübt werden soll. Die Philosophie des Sozialgesetzbuches VIII ist von einem solchen Verständnis sozialer Problemlagen geprägt. Der 11. Kinder- und Jugendbericht vom Februar 2002 knüpft an diese Vorgaben unmittelbar an und stellt folgerichtig aus Seite 64 f. diese Leitlinien einer modernen Kinder- und Jugendhilfe heraus: - Primat der allgemeinen Förderung und der Prävention vor dem Angebot reaktiver Hilfen - Verbindungen von fall- und feldorientierten Hilfen: "In der Sache zielen sozialräumlich orientierte Konzepte sowohl auf eine verbesserte Integration professioneller Hilfen mit den vor Ort vorhandenen lebensweltlichen Ressourcen als auch auf eine verbesserte Integration und Vernetzung vorhandener Angebote und Unterstützungssysteme im Sinne der Stärkung der lokalen Infrastruktur" - Betonung ressourcenbezogener Arbeitsformen: "Dabei geht es einerseits um die pragmatische Orientierung an den Leistungspotenzialen und den vorhandenen Stärken der Adressatinnen und Adressaten -im Gegensatz zu einer eher stigmatisierenden und problemverstärkenden Defizitorientierung. Andererseits bedeutet Ressourcenorientierung aber auch das Erkennen von oftmals verschütteten und auch ungenutzten Ressourcen und Kompetenzen, über die Betroffene selbst verfügen bzw. die in den informellen Netzwerken ihrer Lebenswelt vorhanden sind, sowie die gezielte individuelle Einbeziehung der Ressourcen, die von den Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe bereitgehalten werden." Der Bezirk Alt-Vilbel war den Befragten gänzlich unanschaulich. Manche assoziierten damit die Innenstadt, was aber zu unzutreffenden Folgerungen führen würde. Deshalb wurde im Bericht darauf nicht weiter eingegangen. Als drittes Standbein der sozialpolitischen Inventur fehlt noch, wie bereits im Sozialbericht 2000 notiert, eine systematische Bestandsaufnahme der für die Gemeindebevölkerung tätigen Einrichtungen und Dienste. Der vorliegende Bericht gibt zwar vereinzelte Hinweise, kann aber natürlich eine präzise Erhebung nicht ersetzen. Die Erhebungen müssen aber nicht im Rahmen der Sozialberichterstattung erfolgen, sondern sind eher Teil der sektoralen Fachplanungen (Kindertagesstätten, Jugendarbeit usw.). Zumindest für die sozialpolitisch wichtigsten Angebotsbereiche sollte eine Bestandsübersicht erstellt und in geeigneter Form publiziert werden.
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