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Soziale Not in der Rechtsprechung des EGMR

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Arno Frohwerk untersucht den konventionsrechtlichen Umgang mit sozialer Not. Er analysiert dafür die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und kommt zu dem Ergebnis, dass die Anwendung der EMRK auf soziale Not vom EGMR im Einzelfall auf den Ausnahmefall begrenzt wird. Soziale Leistungsrechte zum Schutz vor sozialer Not können nur dann gewährleistet werden, wenn ihre Nichtgewährung einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt. Aus der Analyse des Einzelfallrechtes entwickelt er ein an der Rechtspraxis orientiertes Kriterienmodell.Arno Frohwerk legt dar, dass die EMRK grundsätzlich kein Instrument zur Gewährleistung sozialer Rechte ist. Anschließend analysiert er die Spruchpraxis in Hinblick auf die am Einzelfall orientierten temporären, persönlichen und außergewöhnlichen Umstände. Er erklärt und bewertet das vom EGMR gewährleistete Existenzminimum aus einer rechtspolitischen und rechtstheoretischen Perspektive und macht schließlich die Ergebnisse mit einem Kriterienmodell operabel und zeigt Anwendungsfälle.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

Preis

100,00 CHF