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Sozialgesetzbuch IX

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unverzichtbares Standardwerk" Dr. Michael Karpf, br 3/14 Die Reformauflage zum Teilhaberecht Der LPK-SGB IX ist der Beraterkommentar für die Praxis, ein Muss für jede Schwerbehindertenvertretung, das Arbeitsmittel der ersten Wahl für jeden Arbeits- und Sozialrechtler. Seine Herausgeber und Autoren sind Referenz für die vom Gesetz betroffenen Praxisbereiche. Das Bundesteilhabegesetz stellt die größte Reform des Rechts behinderter Menschen seit Einführung des SGB IX dar. Die Neugliederung in drei Teile, die neuen für alle Rehabilitationsträger geltenden allgemeinen Vorschriften, die Überführung des Rechts der Eingliederungshilfe in einen neuen Teil 2, die Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht und die unterschiedlichen Inkrafttretenstermine führen zu einer kompletten Gesetzesneufassung. Die Reformauflage des LPK-SGB IX reagiert hierauf in allen Bereichen. Vor dem Hintergrund der inklusiven Anforderungen durch die UN-Behindertenrechtskonvention werden sämtliche Auswirkungen kommentiert und kritisch auf ihre Folgen für die Praxis überprüft. Keiner Fragestellung wird ausgewichen, so Teil 1 des neuen SGB IX: Wie sehen die neuen allgemeinen Regeln für alle Reha-Träger aus, welche Probleme der Abgrenzung bleiben? Wie werden die Pflegekassen und Jobcenter zukünftig in das Verfahren eingebunden? Stichwort erweiterter Leistungskatalog, neue Anrechnungsregeln: Wann tritt was in Kraft? Wie plant der Gesetzgeber den Kreis der Eingliederungshilfeberechtigten ab 2023 neu zu bestimmen? Neues Leistungsgesetz versus Deckelung des Leistungskatalogs: Welche Einschränkungen der freien Wahl von Wohnort und Wohnform gelten ab 2020? Was bleibt vom Grundsatz ambulant vor stationär? Änderungen des Vertragsrechts und Folgerungen aus der Trennung von Fachleistung und Leistungen zum Lebensunterhalt: Was ändert sich für die Leistungserbringer? Wer ist zuständig, wo verlaufen die Trennlinien? Die neuen Vorschriften zur Teilhabe am Arbeitsleben: Welche Verbesserungen wirken in der Praxis wie? Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretungen bestehend aus "Vorschaltgesetz 2017" und neugegliederter Fassung 2018: Welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich für die SBV, Betriebs- und Personalräte sowie Unternehmen und deren Inklusionsbeauftragten? Für die Praxis: Rechtsstand 2018/2020 aus einer Hand Die Neuregelungen sind zum Teil bereits in Kraft getreten, zum Teil gelten sie seit 1.1.2018 resp. 1.1.2020 und 1.1.2023. Dies gilt auch für die vielfältigen Abgrenzungsfragen zum SGB VIII (neue Sonderregelungen für minderjährige Menschen mit Behinderungen) und zum SGB XI, auch vor dem Hintergrund des PSG III. Also auf einen Blick: Welche Rechtsansprüche sind jetzt schon abzuleiten, wie müssen die beteiligten Träger und Behörden reagieren, welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für die Beratungspraxis? Neu aufgenommen wurden Eigenständige Kommentierung der Wahlordnung (SchwbVWO) Stichwort Schwerbehindertenrecht in der Kirche Kollektivrechtliche Möglichkeiten und Abweichungen Das mehrfach weiterentwickelte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist bereits aufgenommen (u.a. verbesserte Barrierefreiheit bei Bundesbauten und in der Informationstechnik, Stärkung der leichten Sprache, Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit und einer Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten nach dem BGG). Auf aktuellem Stand ist zudem durchgängig die neue und umfangreiche Rechtsprechung insbesondere zum Persönlichen Budget und zur Inklusionsvereinbarung eingearbeitet. Erläutert wird auch die neue Unwirksamkeitsklausel bei Kündigung ohne vorhergehende Anhörung der SBV. Besonders hilfreich Die gesonderte Darstellung zum Verfahren und Rechtsschutz sowie die stets berücksichtigten Kosten- und Gebührenfragen. Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung sind mit den Problemen des gesamten Behindertenrechts durch ihre tägliche Praxis umfassend vertraut: Thomas Asmalsky, Rechtsanwalt, Oberursel | Christoph Beyer, Leiter des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Köln | Professorin Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Helmut Dankelmann, Münster | Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Berthold Deusch, Referatsleiter beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart/Karlsruhe | Professor Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar, Honorarprofessor Universität Konstanz | Günther Hoffmann, Rechtsanwalt und Notar, Bremen | Bernward Jacobs, Rechtsanwalt, Münster | Professor Dr. Jacob Joussen, Ruhr-Universität Bochum | Olaf Liebig, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit, Berlin | Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Till Sachadae, Referent, Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Magdeburg | Professorin Dr. Julia Zinsmeister, Technische Hochschule Köln
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