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Sparkassen-Finanzgruppe

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 39. Kapitel: Sparkasse, Finanz Informatik, Sparkassengesetz, Ludwig Poullain, Sparkassengruppe Österreich, Hans-Jörg Vetter, Erste Group, Johann Christian Eberle, Heinrich Haasis, Landesbausparkasse, Landesbank, Stiftung Südtiroler Sparkasse, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe, Nutrixxion Sparkasse, Sparkassen-Privatstiftung, Sachsen-Finanzgruppe, Institutssicherung der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen, Deutsche Leasing, Walther Zügel, DSV-Gruppe, Thomas R. Fischer, Siegfried Naser, Sparkassen Broker, Sparkassen Münsterland GIRO, Brüsseler Konkordanz, Norbert Emmerich, Curt Lahr, Sparkassen Giro Bochum, Johannes Völling, Träger, EUFISERV, S-Kreditpartner, ÖRAG, Wolfgang Klein, Dietrich H. Hoppenstedt, Werner Taiber, Dieter Braun-Friderici, Paul Schütz, Franz Waas, Verständigung I, Günter Ashauer, Matthijs van den Adel, Hans-Jürgen Niehaus, Eberle-Butschkau-Stiftung, Maria-Theresien-Schlössel, Deutsche Anlagen-Leasing, Girozentrale, Finanz Informatik Technologie Service, Regionalprinzip, Österreichische Sparkassen-Zeitung, Sparkassenzeitung, Dotationskapital. Auszug: Eine Sparkasse ist ein Kreditinstitut. Sparkassen haben die Aufgabe, der Bevölkerung Möglichkeiten zur sicheren und verzinslichen Geldanlage zu bieten und die örtlichen Kreditbedürfnisse zu befriedigen. Die Erzielung von Gewinnen ist hierbei nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Das Geschäftsgebiet einer Sparkasse ist in der Regel auf das Gebiet ihres Trägers, beispielsweise einer Stadt, eines Landkreises oder eines Zweckverbandes, begrenzt. In Deutschland handelt es sich - bis auf wenige so genannte freie Sparkassen - um öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die auf der Basis des Kreditwesengesetzes (KWG), des Sparkassengesetzes ihres Bundeslandes und ihrer Satzung Bankgeschäfte betreiben. Die Sparkassensatzung basiert je nach Rechtsform entweder auf öffentlichem oder auf Privatrecht. In Österreich sind Sparkassen von Gemeinden oder von Sparkassenvereinen gegründete privatrechtliche Kreditinstitute im Sinne des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG), die einem bundesweit einheitlichen Sparkassengesetz unterliegen. Die Bezeichnung Sparkasse ist in Deutschland nach KWG und in Österreich nach BWG gesetzlich geschützt. Sparkassen entstanden zumeist im 19. Jahrhundert, um den ärmeren Bevölkerungsschichten eine sichere Möglichkeit zu eröffnen, Kapital zur Risikovorsorge im Alter oder bei Krankheit zurückzulegen. Die Institute unterlagen daher zunächst strengen Geschäftsbeschränkungen, die im Zeitablauf nach und nach gelockert wurden. Heute sind den Sparkassen regelmäßig alle Bankgeschäfte erlaubt, so dass sie inzwischen als Universalbanken betrieben werden. Die Sparkassenidee verbreitete sich inzwischen in mehr als 80 Ländern. In Deutschland stellen Sparkassen und Landesbanken eine Säule im so genannten Drei-Säulen-Modell des Finanzsektors dar. Die Interessenvertretung wird durch die Sparkassenverbände wahrgenommen. Sparkassen sind in Deutschland in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts. Träger öffentlich-rechtlicher Sparkassen sind kommunale Gebietskörpe
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Preis

22,50 CHF

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