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§§ 32¿60

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Frontmatter -- Inhaltsübersicht -- ALLGEMEINER TEIL -- ZWEITER ABSCHNITT. Die Tat -- VIERTER TITEL. Notwehr und Notstand -- Vorbemerkungen zu den §§ 32 ff Vor § 32 -- §32 Notwehr -- § 33 Überschreitung der Notwehr -- §34 Rechtfertigender Notstand -- § 35 Entschuldigender Notstand -- FÜNFTER TITEL Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte -- Vorbemerkungen zu den §§ 36 und 37 -- § 36 Parlamentarische Äußerungen -- § 37 Parlamentarische Berichte -- DRITTER ABSCHNITT Rechtsfolgen der Tat -- ERSTER TITEL Strafen -- Vorbemerkungen zu den §§ 38 ff -- § 39 Bemessung der Freiheitsstrafe -- Geldstrafe Vorbemerkungen zu den §§ 40 bis 43 -- § 43a Verhängung der Vermögensstrafe -- § 44 Fahrverbot -- Vorbemerkungen zu den §§ 45 bis 45 b -- ZWEITER TITEL. Strafbemessung -- Vorbemerkungen zu den §§ 46 bis 50 -- Vor § 46 ff -- § 46 -- § 47 Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen -- § 48 Rückfall -- § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe -- §50 Zusammentreffen von Milderungsgründen -- § 51 Anrechnung -- § 52 Tateinheit -- § 53 Tatmehrheit -- § 54 Bildung der Gesamtstrafe -- § 55 Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe -- VIERTER TITEL. Strafaussetzung zur Bewährung -- Vorbemerkungen zu den §§ 56 bis 58 -- § 56 Strafaussetzung -- § 56 a. Bewährungszeit -- § 56 b Auflagen -- § 56 c. Weisungen -- § 56 d. Bewährungshilfe -- § 56 e. Nachträgliche Entscheidungen -- § 56 f. Widerruf der Strafaussetzung -- § 56 g. Straferlaß -- § 57. Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe -- § 57 a. Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe -- § 57 b. Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe -- § 58. Gesamtstrafe und Strafaussetzung -- FÜNFTER TITEL. Verwarnung mit Strafvorbehalt Absehen von Strafe -- Vorbemerkungen zu den §§ 59 bis 59 c -- §59. Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt -- § 59 a. Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen -- § 59 b. Verurteilung zu der vorbehalteneil Strafe -- § 59 c. Gesamtstrafe und Verwarnung mit Strafvorbehalt -- § 60. Absehen von Strafe
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