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BGB §§ 840-853
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Die Neubearbeitung berücksichtigt die Rechtsentwicklung der letzten Jahre im Recht der unerlaubten Handlungen der §§ 840-853. Erstmalig wird § 844 Abs. 3 BGB kommentiert, der die praktisch bedeutsame Regelung des Hinterbliebenengeldes enthält. Bei der Neubearbeitung des § 852 werden die sog. "Dieselfälle" ausführlich erörtert.
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