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Staatsrecht II
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Speziell hier gilt: Die wenigen Klassiker, die immer wieder in der Klausur eingebaut sind, muss man kennen. Dies sind im Prozessrecht: Organstreitigkeiten, abstrakte und konkrete Normenkontrolle und föderale Streitigkeiten (Bund-/ Länderstreitigkeiten). Das materielle Recht beinhaltet Staatszielbestimmungen (Art. 20 GG), Finanzverfassung daneben auch oberste Staatsorgane, Gesetzgebungskompetenz und -verfahren, Verwaltungsorganisation ebenso wie politische Parteien.
Inhalt:
Organstreitverfahren
Abstrakte Normenkontrolle
Konkrete Normenkontrolle
Bund-Länder-Streit
Staatszielbestimmungen
Die obersten Staatsorgane
Finanzverfassung
Politische Parteien
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