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Standortbestimmung der außergewöhnlichen Belastungen
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Immer wichtiger: Außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuerrecht
Die außergewöhnlichen Belastungen haben im einkommensteuerlichen System der Abzugsfähigkeit von Privataufwendungen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dies ist vielfach nicht auf neuartige Lebenssachverhalte zurückzuführen. Vielmehr haben die §§33-33b EStG eine Reihe aufsehenerregender Änderungen der Rechtsprechung erfahren, allen voran die Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Kosten des Zivilprozesses. Die vorliegende Monografie arbeitet diese hochaktuelle Thematik umfassend und mit hoher Relevanz für die steuerrechtliche Praxis auf.
Abzugsfähigkeit der außergewöhnlichen Belastungen
Die 'Standortbestimmung der außergewöhnlichen Belastungen' behandelt deren Abzugsfähigkeit in der Systematik des Einkommensteuerrechts. Den Ausgangspunkt der Analyse bildet das Verfassungsgebot der gleichmäßigen Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Ausprägung subjektiver Leistungsfähigkeit im sozialen Steuerstaat. Vor diesem Hintergrund wird anhand der einfachgesetzlichen Regelung des § 33 EStG ein allgemein anwendbarer Maßstab der außergewöhnlichen Belastungen hergeleitet. Dieser Maßstab grenzt den Umfang der außergewöhnlichen Belastungen mit ihrem zwingenden, existenzsichernden Charakter von Sozialsubventionen ab und klärt Mindestvorgaben für Gesetzgeber wie Rechtsanwender.
Ausführliche Kritik der jüngsten BFH-Rechtsprechung
Aufbauend auf diesem Maßstab erfolgt eine umfassende kritische Auseinandersetzung mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Die Autorin befasst sich mit Entscheidungen zur Abzugsfähigkeit außergewöhnlicher Belastungen innerhalb überkommener Fallgruppen sowie zu neuen Lebenssachverhalten. Eine kurze Darstellung zu §§ 33a, 33b EStG vervollständigt die Analyse der außergewöhnliche Belastungen. Die Betrachtung der Gesamtsystematik der Abzugsfähigkeit von Privataufwendungen schließt mit einer Konkretisierung des Abstandsgebots. Diese langjährige Forderung quantifiziert die Autorin auf der Grundlage der Wechselbezüglichkeit von Steuerfreistellung des Existenzminimums und Erbringung von Sozialhilfeleistungen.
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