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Standortmarketing im Bundesstaat
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In einer globalisierten Wirtschaft verschärft sich der Wettbewerb um Investitionen. Eine Vielzahl europäischer Staaten wirbt mit nationalen Agenturen äußerst effektiv für den eigenen Wirtschafts- und Investitionsstandort. Dieses Standortmarketing geht über die Imagewerbung hinaus. Es kombiniert die inländische Standortcharakterisierung mit einer Marktanalyse im Ausland, um mögliche Investoren zu identifizieren. Es reagiert nicht nur auf die Nachfrage durch potentielle Investoren, sondern spricht ausländische Investoren gezielt an. Es umfasst ein breites Serviceangebot, das Investoren vor, während und nach ihrer Ansiedlung erwartet: Informationen über Investitionsstandorte, über technische und soziale Infrastruktur, über Firmengründungen und Personalressourcen, über Rechts- und Steuerfragen, über Finanzierungshilfen und Subventionsangebote, Planungsvorschriften und Umweltstandards. Darüber hinaus setzen Investoren voraus, dass Standortagenturen sie im Hinblick auf komplexe Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren begleiten. Deutschland fehlt es bisher an einem solchen Standortmarketing aus einem Guss. Um international konkurrenzfähig zu sein, muss die Werbung für den Wirtschafts- und Investitionsstandort des Bundes und der Länder durch eine Bundesgesellschaft koordiniert werden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundes- und Rechtsstaatsgrundsatzes sowie des Demokratieprinzips genügt. Die Verfasser dieser Studie führen Überlegungen fort, die in einem dem Bundesrechnungshof erstatteten Rechtsgutachten entwickelt wurden. Die Ergebnisse flossen in Beratungsbeiträge des Bundesrechnungshofes für die Bundesregierung und das Parlament ein.
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