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Stärkere Beteiligung des Europäischen Parlaments am Vertragsänderungsverfahren
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Die Arbeit widmet sich dem noch immer aktuellen Thema der demokratischen Legitimation der Unionsgrundordnung. Zwar sind die Verfassungsfunktionen des Primärrechts anerkannt und durch Verabschiedung des Vertrags über eine Verfassung für Europa verdeutlicht worden. Die rein intergouvernementale Ausgestaltung des Vertragsänderungsverfahrens wird der Bedeutung der Verträge, insbesondere unter dem Gesichtspunkt demokratischer Legitimation, jedoch nicht gerecht. Ziel der Arbeit ist es, in einem ersten Teil darzulegen, ob eine stärkere Einbeziehung des Europäischen Parlaments im Änderungsverfahren tatsächlich zu einem Abbau des Demokratiedefizits führen kann, um dann im Hauptteil zu untersuchen, ob eine Stärkung der Parlamentsrechte auf Grundlage der Verfassungen ausgewählter Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, skandinavische Staaten) auch rechtlich umsetzbar ist. Der Konflikt besteht darin, dass eine Beteiligung des Parlaments gerade in der Beschlussphase des Änderungsverfahrens die Vertragsmacht der Mitgliedstaaten reduziert, was dem Integrationsprozess eine ganz neue Qualität verleiht.
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