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Stellvertretung, Repräsentation und Autorisierung in der Vertragstheorie von Thomas Hobbes

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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 17 Punkte (sehr gut), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Blockseminar im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich zunächst mit der Frage, wie der Begriff der Stellvertretung bei Thomas Hobbes zu verstehen ist und vergleicht dies mit dem modernen deutschen Stellvertretungsrecht nach dem BGB. Anschließend wird der Zusammenhang von Stellvertretung und Staatswesen bei Hobbes dargelegt, um dann die Bedeutung der Autorisierung des Souveräns für seine Vertragstheorie zu erläutern. Zuletzt zeigt die Arbeit die Unzulänglichkeiten der Vertrags- und Staatskonstruktion nach Hobbes auf und endet mit einer Schlussbetrachtung zu Autorität und politischer MachDie Frage nach legitimer Autorität, welche soziale Organisationsformen und politisches Handeln rechtfertigen kann, spielt seit jeher eine zentrale Rolle in Rechtsphilosophie und politischer Philosophie. Alle modernen Staaten beanspruchen Autorität über ihre Bürger, was für Green als wesentliches Merkmal zur Unterscheidung von Staaten und bloßen "Räuberbanden" gilt. Politik kann nach Wolff als Ausübung von Staatsgewalt und als Versuch, auf diese Ausübung Einfluss zu nehmen, definiert werden. Staat sei demnach eine Personengruppe, welche innerhalb eines vorgegebenen Territoriums die höchste Autorität über eine bestimme Einwohnerschaft habe.Obwohl Thomas Hobbes gemeinhin nicht als Repräsentationstheoretiker angesehen wird, ist die Konzeption von Stellvertretung und Autorisierung des Souveräns auch ein wesentliches Kernelement seiner Gesellschaftsvertragstheorie. Die Grundbedingungen von Autorenschaft, Stellvertretung und Autorisierung erläutert Hobbes in Kapitel XVI seines Hauptwerks, dem Leviathan. Dieses Kapitel scheint auf den ersten Blick nichts zur Substanz und Kontinuität von Hobbes' Argumentation in den Kapiteln XIII, XIV, XV, XVII und XVIII beizutragen und daher nach Gauthier als "somewhat irrelevant appendix or addendum". Trotz der Kürze des Kapitels bereitet es bei genauerer Betrachtung jedoch die terminologische und theoretische Grundlage für die Entstehung des Staatswesens sowie die Legitimierung eines Herrschaftsrechts des Souveräns als autorisiertem Stellvertreter. Damit ist es von wesentlicher Bedeutung für die politische Theorie von Thomas Hobbes. Zudem expliziert Kapitel XVI des Leviathan Hobbes' Sicht auf die menschliche Natur und die Bedingungen für eine aktive Teilnahme am Staatswesen.
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