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Steuerberaterhaftung im Krisenmandat

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Erster Leitfaden zum Thema Der neue Leitfaden ist das erste Praxisbuch zur Gestaltung von Mandatsbeziehungen, die die Jahresabschlusserstellung betreffen. Damit vermeiden Steuerberater Haftungsrisiken, die durch die neuere BGH-Rechtsprechung entstanden sind. Konsequenzen aus wichtigen BGH-Entscheidungen Die Autoren erläutern die Auswirkungen der BGH-Entscheidung vom 26.1.2017 für in der Krise befindliche Gesellschaften, insbesondere die Fragen, wann von der Regelvermutung der Unternehmensfortführung nicht mehr ausgegangen werden kann bzw. wann Zweifel an der Unternehmensfortführung angezeigt sind. Die jüngste BGH-Entscheidung vom 19.12.2017 zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit wird mit Berechnungsbeispielen vorgestellt. Zweistufiges Vorgehen zur Überprüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung Die Überprüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung erfordert ein zweistufiges Vorgehen und die Kenntnis, welche Vermögensgegenstände und Schulden im Überschuldungsstatus anzusetzen sind. Die Autoren legen Maßnahmen zur Beseitigung der bilanziellen Unterdeckung und/oder der insolvenzrechtlichen Überschuldung mit ihren Auswirkungen auf die Steuerbilanz dar, wie der Rangrücktritt bei Gesellschafterdarlehen, der Verzicht auf Forderungen und Pensionszusagen oder die Übernahme einer Nachschussverpflichtung. Hinweis- und Warnpflichten, Haftungsvermeidung Besondere Bedeutung haben die vom BGH geforderten Hinweis- und Warnpflichten und deren Verortung im Jahresabschluss bzw. in der Bescheinigung. Das gilt auch für die Anweisung des Auftraggebers, Fortführungswerte anzusetzen, die allerdings vor dem Hintergrund der Geltung der Berufsgrundsätze für den Steuerberater nicht exkulpierend wirken kann. Schließlich wird auf Maßnahmen zur Haftungsvermeidung bei der Auftragsannahme, z.B. durch vertraglichen Ausschluss der Schutzwirkung zugunsten Dritter, eingegangen. Aus dem Inhalt: . Rechtsprechung zur Haftung des Steuerberaters . Jahresabschlusserstellung und Fortführungsprognose . Maßnahmen zur Beseitigung von Umständen, die Zweifel an der Unternehmensfortführung begründen . Eröffnungsgrund Zahlungsunfähigkeit . Eröffnungsgrund Überschuldung . Hinweis- und Warnpflichten bei Insolvenzreife . Maßnahmen zur Haftungsvermeidung Musterschreiben an krisengefährdete Unternehmen sind beigefügt. Die Autoren bringen ihre Erfahrung aus zahlreichen Insolvenzverfahren ein. Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater Bei dem Vertrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses handelt es sich um einen Werkvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, also zugunsten des Geschäftsführers und der Gesellschafter. In den vom BGH entschiedenen Fällen hat der vom Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommene Geschäftsführer seinen Schadensersatzanspruch gegen den Steuerberater an den Insolvenzverwalter abgetreten, um im Gegenzug aus der Haftung entlassen zu werden.
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